Project Description

Altholz A4

AVV 170204

Bei Altholz der Klasse A4 handelt es sich um mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz. Dank dieser Behandlung zählt es grundsätzlich zu den „gefährlichen“ Abfällen und muss vor der Weiterverwendung in einem zweistufigen Verfahren aufbereitet werden. Die daraus resultierenden Hackschnitzel werden auch zur Energiegewinnung verwendet. Daher muss Altholz A4 getrennt von anderen Altholz-Sorten entsorgt werden. Als Faustregel können Sie annehmen, dass es sich bei allen Hölzern, die für den Außenbereich bestimmt sind, um Altholz A4 handelt, da dort diese entsprechenden Holzschutzmittel benötigt werden.

Das darf rein Das darf nicht rein
  • A4 Holz ( imprägniertes Holz)
  • Abbruchholz
  • Konstruktionsholz
  • Fensterholz
  • Jägerzäune
  • Palisaden
  • Dachlatten
  • Holzfachwerk
  • Bahnschwellen
  • Imprägnierte Bauhölzer
  • Leitungsmasten
  • Außentüren
  • Gartenmöbel aus Hölzern
  • Brandholz
  • Wrackholz
  • Baumischabfälle
  • Grünschnitt
  • Anhaftungen aus Glas (z.B. bei Fensterholz)
  • Altholz A1/A2/A3, da diese besser recycelt werden können
  • Plastik