Altholz entsorgen
Entsorgen Sie mit uns Altholz A1, A2 A3 und A4
Privatentsorger können kleine Mengen Holz über den kommunalen Recycling-Hof recyceln – doch ab bestimmten Mengen bietet sich die Entsorgung über die BAREG an. Das spart Ihnen nicht nur Fahrtwege, sondern auch Stress und Zeit.
Natürlich können Sie auch als Handwerksbetrieb oder Gewerbetreibende mit uns Altholz aller Kategorien entsorgen, so sind wir der richtige Ansprechpartner für beispielsweise Manufakturen, Bauunternehmen oder Zimmermannsbetriebe.
Für besseres Recycling: So entsorgen Sie Altholz richtig
Je nach Herkunft oder Einsatzgebiet kann Holz bzw. Altholz mit unterschiedlichen Fremdstoffen belastet sein. Diese Fremdstoffe entscheiden beim Altholz-Recycling über die mögliche Wiederverwendung, daher werden die Altholzabfälle in unterschiedliche Kategorien eingeteilt: A1, A2, A3 und A4 – wobei der Reinheitsgrad mit der steigenden Zahl abnimmt.
Für das beste Recycling-Ergebnis und dem daraus resultierenden Schutz der Umwelt sollten die Altholzabfälle bereits vor der Entsorgung sortenrein gesammelt werden, dafür haben wir die verschiedenen Kategorien unten für Sie detailliert vorbereitet. Bei Fragen rund um die Entsorgung von Altholz helfen wir Ihnen natürlich gerne auch persönlich weiter!
Altholz A1
AVV 170201
Annahmebedingungen
Das kann rein
- A1 Holz (unbehandelt)
- Unbehandeltes Holz
- Holzkisten
- Gemüsekiste
- Obstkisten
- Transportkisten
- Europalette
- Paletten aus Vollholz
- Verschläge aus Vollholz
Das sollte nicht rein*
- Baustellenmischabfälle
- Grünschnitt
- Stark mit holzfremden Materialien verunreinigtes Holz
- Altholz A2/A3/A4, da diese schlechter recycelt werden können
Abgabestellen
Zur Kategorie Altholz A1 gehört grundsätzlich naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde, wie Holz- oder Obstkisten. Somit ist Altholz A1 sehr rein und frei von umweltschädlichen Stoffen wie z.B. Lacke – dadurch kann es in der Weiterverwendung sehr gut recycelt werden, beispielsweise für Spanplatten. Altholz A1 sollte daher getrennt von Altholz der Klassen A2, A3 oder A4 entsorgt werden, da dieses sonst eventuell heruntergestuft werden muss.
Altholz A2/A3
AVV 170201
Annahmebedingungen
Das kann rein
- A2/A3 Holz (bearbeitetet)
- Innenholz
- Möbelholz
- Paletten aus Holzwerkstoffen
- Spanplatten
- Schalhölzer
- Behandeltes Vollholz
- Dielen
- Innentüren
- Bauspanplatten
- Altholz aus Sperrmüll
Das sollte nicht rein*
- Baustellenmischabfälle
- Grünschnitt
- Plastik
- Altholz A1, da dieses besser recycelt werden kann
- Altholz A4, da dieses schlechter recycelt werden kann
Abgabestellen
Zwar gehören Altholz der Klassifizierungen A2 und A3 zur gleichen Abfallverzeichnis-Verordnung wie A1, doch sollten sie aufgrund der unterschiedlichen Weiterverwendbarkeit getrennt von Altholz A1 entsorgt werden, da sie hauptsächlich nur zur Energiegewinnung in Heizkraftwerken eingesetzt werden. Zu Altholz A2 und A3 gehören lackiertes, gestrichenes, beschichtetes, verleimtes oder anderweitig behandeltes Altholz ohne Holzschutzmittel. Der Unterschied besteht in den Beschichtungen selbst: Für Altholz A2 wurden Beschichtungen ohne halogenorganischen Verbindungen und für Altholz A3 Beschichtungen mit halogenorganischen Verbindungen verwendet.
Altholz A4
AVV 170204
Annahmebedingungen
Das kann rein
- A4 Holz ( imprägniertes Holz)
- Abbruchholz
- Konstruktionsholz
- Fensterholz
- Jägerzäune
- Palisaden
- Dachlatten
- Holzfachwerk
- Bahnschwellen
- Imprägnierte Bauhölzer
- Leitungsmasten
- Außentüren
- Gartenmöbel aus Hölzern
- Brandholz
- Wrackholz
Das sollte nicht rein*
- Baumischabfälle
- Grünschnitt
- Anhaftungen aus Glas (z.B. bei Fensterholz)
- Altholz A1/A2/A3, da diese besser recycelt werden können
- Plastik
Abgabestellen
Bei Altholz der Klasse A4 handelt es sich um mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz. Dank dieser Behandlung zählt es grundsätzlich zu den „gefährlichen“ Abfällen und muss vor der Weiterverwendung in einem zweistufigen Verfahren aufbereitet werden. Die daraus resultierenden Hackschnitzel werden auch zur Energiegewinnung verwendet. Daher muss Altholz A4 getrennt von anderen Altholz-Sorten entsorgt werden. Als Faustregel können Sie annehmen, dass es sich bei allen Hölzern, die für den Außenbereich bestimmt sind, um Altholz A4 handelt, da dort diese entsprechenden Holzschutzmittel benötigt werden.
Ihre Ansprechperson
Monika Nunn 0761 7661448 m.nunn@becker.eu
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