Gefährliche Abfälle entsorgen
Entsorgen Sie mit uns Asbest, KMF / Dämmwolle und andere Schadstoffe
Neben vielen Wertstoffen, fallen bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten auch viele Sonderabfälle bzw. Schadstoffe an, die entsorgt werden müssen. Auch wenn hier ein Recycling nicht wie bei z.B. Kunststoff oder Papier möglich ist, muss die Entsorgung und Übergabe an z.B. Deponien korrekt und sicher durchgeführt werden.
Haben Sie Sonderabfälle oder Schadstoffe wie Asbest, KMF oder auch Altholz A4 und teerhaltigen Straßenaufbruch, den Sie abgeben möchten? Gerne kümmern wir uns um die fachgerechte Entsorgung und beraten Sie auch gerne zu allen Themen rund um Ihre Schadstoffe.
So entsorgen Sie Schadstoffe richtig
Sonderabfälle und Schadstoffe sind ein sensibles Thema, da sie direkten Einfluss auf unsere Gesundheit und die Umwelt haben können. Daher ist es wichtig, geschultes Personal für die Arbeit mit den gefährlichen Abfällen einzusetzen.
Altholz A4
AVV 170204
Annahmebedingungen
Das kann rein
- A4 Holz ( imprägniertes Holz)
- Abbruchholz
- Konstruktionsholz
- Fensterholz
- Jägerzäune
- Palisaden
- Dachlatten
- Holzfachwerk
- Bahnschwellen
- Imprägnierte Bauhölzer
- Leitungsmasten
- Außentüren
- Gartenmöbel aus Hölzern
- Brandholz
- Wrackholz
Das sollte nicht rein*
- Baumischabfälle
- Grünschnitt
- Anhaftungen aus Glas (z.B. bei Fensterholz)
- Altholz A1/A2/A3, da diese besser recycelt werden können
- Plastik
Abgabestellen
Bei Altholz der Klasse A4 handelt es sich um mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz. Dank dieser Behandlung zählt es grundsätzlich zu den „gefährlichen“ Abfällen und muss vor der Weiterverwendung in einem zweistufigen Verfahren aufbereitet werden. Die daraus resultierenden Hackschnitzel werden auch zur Energiegewinnung verwendet. Daher muss Altholz A4 getrennt von anderen Altholz-Sorten entsorgt werden. Als Faustregel können Sie annehmen, dass es sich bei allen Hölzern, die für den Außenbereich bestimmt sind, um Altholz A4 handelt, da dort diese entsprechenden Holzschutzmittel benötigt werden.
Asbest
AVV 170605
Annahmebedingungen
Das kann rein
- Asbesthaltige Baustoffe
- Asbestplatten
- Asbestdächer
- Spritzasbest
- Vinylasbest
- Asbestanteilige Produkte
- Blumenkübel mit Asbestanteilen
- Fensterbänke mit Asbestanteilen
- Rohre mit Asbestanteilen
Das sollte nicht rein*
- Keine fremden Anhaftungen, z.B. Kunststoff, Holz oder Kleber
- Styropor
- Dachpappe & andere teerhaltige Stoffe
- Andere Wertstoffe
- Andere Schadstoffe
Abgabestellen
Auch wenn Asbest aufgrund seiner hochgradig gesundheitsgefährdenden Eigenschaften in Deutschland nicht mehr verbaut werden darf, sind Asbest und asbesthaltige Baustoffe oftmals noch in alten Bauwerken vorhanden. Besonders bei Sanierungs- oder Abbrucharbeiten ist die fachgerechte Entsorgung von Asbest ein besonderes Thema: Die asbesthaltigen Baustoffe, -platten oder ähnliches müssen fertig und sicher verpackt bei uns abgegeben werden.
Die benötigten Asbest-BigBags können Sie jederzeit von uns beziehen:
- 90 x 90 x 90 cm: 8 €
- 260 x 125 x 30 cm: 16 €
- 320 x 125 x 30 cm: 19 €
KMF - Dämmwolle
AVV 170603
Annahmebedingungen
Das kann rein
- KMF
- Mineralwolle
- Dämmwolle
- Glaswolle
- Steinwolle
Das sollte nicht rein*
- Keine fremden Anhaftungen, z.B. Mörtel, Bitumen oder Kleber
- Styropor
- Holzweichfaserplatten
- Dachpappe & andere teerhaltige Stoffe
- Andere Schadstoffe
Abgabestellen
Bei Dämmmaterial für Dächer oder Wände handelt es sich in der Regel um KMF, kurz für künstliche Mineralfaser. KMF kann aus verschiedenen mineralischen Rohstoffen hergestellt werden, z.B. aus Altglas, Quarzsand, Kalk, Eisenerz oder anderen Materialien. Die Fasern alter KMF sind extrem fein und können schnell in die Lunge gelangen, was sehr gefährlich für die Gesundheit ist. Die verwendeten Materialien können zudem die Haut irritieren und mit weiteren gefährlichen Stoffen in Kontakt geraten sein. Aus diesen Gründen zählt Dämmwolle / KMF zu den gefährlichen Abfällen bzw. Schadstoffen und muss im speziell dafür vorgesehenen KMF-Sack / BigBag sicher verpackt bei uns entsorgt werden. Die entsprechenden KMF-BigBags können Sie im Format 90 x 90 x 220 cm für 5 € von uns beziehen.
Teerhaltiger Straßenaufbruch
AVV 170301
Annahmebedingungen
Das kann rein
- Teerhaltiger Straßenaufbruch
- Asphalt
- Guss-Asphalt
- Spritzdecke
- Unterbau
Das sollte nicht rein*
- Dachpappe
- Dachbahnen
- Dichtungsbänder
- Bitumenschindeln
- alle anderen Abfälle
Abgabestellen
Kohlenteerhaltige Bitumengemische wie teerhaltiger Straßenaufbruch kann zum Teil im Straßenbau weiterverwendet werden, kommt teilweise aber auch auf die Deponie. Für das beste Recycling-Ergebnis anderer teerhaltiger Produkte sollte teerhaltiger Straßenaufbruch getrennt entsorgt werden. Für die Abgabe von Teerhaltigen Straßenaufbruch, benötigen wir eine eine Asbest Analyse nach VDI 3866.
Ihre Ansprechperson
Monika Nunn 0761 7661448 m.nunn@becker.eu
Online anfragen
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