Bauabfälle entsorgen

Entsorgen Sie mit uns Bauabfälle von Bauschutt bis Flachglas

Egal, ob Sie gewerblich oder privat bauen, sanieren oder abreißen: Bauabfälle fallen immer an. Um diese korrekt zu entsorgen, bieten wir die Annahme von Baustellenabfällen – egal, ob gemischt oder vorsortiert – an und recyceln die Materialien bestmöglich für Sie.
Haben Sie Fragen zur Entsorgung von Bauabfällen? Gerne helfen wir Ihnen auch persönlich weiter oder holen diese über unseren Containerdienst bei Ihnen ab. Wir sind der richtige Ansprechpartner für Bauabfälle von Bauschutt über Flachglas und Erdaushub bis zu teerhaltigen Produkten und Straßenaufbruch.

So werden Bauabfälle richtig entsorgt

Bauabfälle – kleines Wort, großes Thema. Zur den Bauabfällen gehören sehr viele Unterkategorien, da bei jeglichen Bauvorhaben, darunter auch Sanierungs- oder Abbrucharbeiten, viele unterschiedliche Materialien abgebaut, ausgetauscht und eingesetzt werden. Um diese Materialien bestmöglich in den Recycling-Kreislauf wieder einzubinden, ist eine korrekte Vorsortierung wichtig. Das spart uns nicht nur Arbeit, sondern Ihnen in der Entsorgung auch Geld. Zudem wird sichergestellt, dass die Materialien auch bis zu 100% wiederverwertet werden können.

Und wenn es bei kleinen Mengen oder den entsprechenden Arbeiten schlichtweg nicht möglich ist, haben Sie immer noch die Möglichkeit die Wertstoffe als Baumischabfall zu entsorgen – in diesem Fall übernehmen wir das Sortieren für Sie und versuchen dabei, manuell und maschinell die Bauabfälle zu trennen und den entsprechenden Kategorien zuzuordnen. Erfahren Sie hier mehr zur Entsorgung der unterschiedlichen Bauabfälle.

Baustellenmischabfall

AVV 170904

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • PVC
  • Teppiche
  • Textilien
  • Verschmutzte Folien (Mischabfall)
  • Eimer ausgetrocknet bzw. restentleert
  • Rigipsplatten (Mischabfall)
  • Styropor (Mischabfall)
  • Styrodur (Mischabfall)
  • Kabelreste
  • A1-, A2- und A3-Holz (Mischabfall)
  • Verwertbarer Bauschutt ( Mischabfall)
  • nicht verwertbarer Bauschutt ( Mischabfall)
  • Papier (Mischabfall)
  • Glas (Mischabfall)
  • Teppichboden
  • Kunststoffe (Mischabfall)
  • Verpackungen (Mischabfall)

Das sollte nicht rein*

  • Alles an flüssigen Abfällen
  • schadstoffverunreinigtes / belastetes Material
  • Asbest
  • Dämmwolle / KMF
  • Batterien
  • Elektrogeräte
  • Lebensmittelreste
  • A4-Holz
  • Kohlenteerhaltiges

Abgabestellen

Unter den Baumischabfall fallen beinahe alle Bau- und Abbruchabfälle. Darunter versteht man verschiedene Materialien, die im Zuge von Renovierungs-, Sanierungs-, Bau- und Abrissarbeiten anfallen. Der angelieferte Abfall wird mittels Bagger und Trommelsieb maschinell sortiert, sodass die recycelbaren Wertstoffe getrennt, korrekt entsorgt und anschließend wiederverwertet werden können. Dieser höhere Aufwand bedeutet allerdings auch mehr Arbeit, weshalb eine vorsortierte, im besten Fall sortenreine Anlieferung für uns effizienter und für Sie günstiger ausfällt. Bei manchen Projekten lohnt es sich oft auf einen Baumischcontainer zu setzen.

Der nach der Sortierung übrigbleibende Baustellenmischabfall wird in Heizkraftwerken zur thermischen Verwertung eingesetzt, vieles geht dabei direkt an TREA Breisgau in Eschbach. Übrigens: Baumischabfälle sind nicht mit dem Bauschutt gleichzusetzen, da dieser lediglich mineralische Wertstoffe enthält.

Erdaushub

AVV 170504

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • Erde
  • Mutterboden
  • Humus
  • Lehm
  • Sand
  • Steine
  • Tonboden
  • allgemeiner Aushub

Das sollte nicht rein*

  • Flüssigkeiten
  • Bauschutt
  • Bauwerksteile
  • Putz
  • Asphalt
  • Ziegel
  • Boden und Steine, die gefährliche Stoffe enthalten
  • Grasnarbe
  • Holz & Grünschnitt

Abgabestellen

Erdaushub bzw. Erdreich fällt bei den meisten Baggerarbeiten an. Der Erdaushub darf keine Fremd- oder Schadstoffe enthalten, kann aber aus verschiedenen Böden und Gesteinen bestehen. Darunter fallen beispielsweise Humus/Mutterboden, allgemeiner lehmiger, sandiger oder steiniger Aushub, und Erde, Sand oder Steine. Der Erdaushub zählt nicht zu Bauschutt, ist grundsätzlich auch kein Abfall und kann sehr gut weiterverwendet werden.

 

Flachglas

AVV 170202

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • Fensterscheiben (geringe Anhaftungen)
  • VSG-Glas
  • Verbundglas
  • ESG-Glas
  • Sicherheitsglas
  • Drahtglas
  • Autoscheiben
  • Glasscheiben

 

Das sollte nicht rein*

  • Glasfaschen
  • Gläser & Glasvasen

Abgabestellen

Beim Altglas wird grundsätzlich zwischen Flachglas und Flaschenglas unterschieden. Zum Flachglas gehören alle gebogenen oder geraden scheiben, egal, on farbig oder farblos. Das zu entsorgende Glas sollte möglichst frei von Anhaftungen wie Holz oder Kunststoff sein. Flaschenglas, welches eine andere chemische Zusammensetzung als das Flachglas besitzt, sollte über den kommunalen Glascontainer entsorgt werden.

Gipssteine

AVV 17 01 07

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • Gipsestrich
  • Schlacke
  • Glasbausteine
  • Kaminsteine
  • Ytong
  • Bims
  • Gipsputz

Das sollte nicht rein*

  • Organische Abfälle
  • Baustellenmischabfälle
  • Rigips

Abgabestellen

Auch als Anhydritestrich bekannt. Fließestriche sind typischerweise auf Gipsbasis. Im Gegensatz zum Zementestrich kann dieser großflächiger eingebaut werden. Die Entsorgung von diesen Estrichen erfolgt über den Gips, bzw. Bauschutt nicht verwertbar. Das Material ist als Recycling- und Unterbaumaterial gänzlich ungeeignet.

Nicht verwertbarer Bauschutt

AVV 170107

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • Bims
  • Gasbetong
  • Ytong
  • Porit
  • Kaminsteine
  • Gips
  • Kalk
  • Kalk-Zement-Putz
  • Porenbetonsteine
  • Glasbausteine
  • Schlacke

Das sollte nicht rein*

  • Rigips
  • Anhaftungen aus nichtmineralischen Stoffen wie z.B. Folie, Papier oder Kunststoff
  • Organische Abfälle
  • Baustellenmischabfälle

Abgabestellen

Bei nicht verwertbarem Bauschutt handelt es sich in der Regel um Leichtbaustoffe. Da sie bei Belastung oder Zerkleinerung zerbröseln und „mehlig“ werden, ist eine Wiedereinführung in den Recycling-Kreislauf nicht möglich und der Bauschutt wird auf der Deponie entsorgt. Um verwertbaren Bauschutt bestmöglich recyceln zu können, sollten beide Kategorien getrennt voneinander entsorgt werden.

Teerhaltige Produkte

AVV 170303

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • Dachpappe
  • Dachbahnen
  • Dichtungsbänder
  • Bitumenschindeln
  • teerhaltige Produkte

 

Das sollte nicht rein*

  • Teerhaltiger Straßenaufbruch
  • Asphalt & Guss-Asphalt
  • Spritzdecke
  • Unterbau
  • alle anderen Abfälle

Abgabestellen

Auch teerhaltige Produkte sind Teil der typischen Abbruch- und Bauabfälle. Die teerhaltigen Produkte werden im Recycling zu 100% zur Energieerzeugung eingesetzt und sollten aus diesem Grund getrennt von anderen Baustellenabfällen wie z.B. teerhaltigem Straßenaufbruch entsorgt werden. Für die Abgabe von Teerhaltigen Produkten, benötigen wir eine eine Asbest Analyse nach VDI 3866.

Teerhaltiger Straßenaufbruch

AVV 170301

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • Teerhaltiger Straßenaufbruch
  • Asphalt
  • Guss-Asphalt
  • Spritzdecke
  • Unterbau

 

Das sollte nicht rein*

  • Dachpappe
  • Dachbahnen
  • Dichtungsbänder
  • Bitumenschindeln
  • alle anderen Abfälle

Abgabestellen

Kohlenteerhaltige Bitumengemische wie teerhaltiger Straßenaufbruch kann zum Teil im Straßenbau weiterverwendet werden, kommt teilweise aber auch auf die Deponie. Für das beste Recycling-Ergebnis anderer teerhaltiger Produkte sollte teerhaltiger Straßenaufbruch getrennt entsorgt werden. Für die Abgabe von Teerhaltigen Straßenaufbruch, benötigen wir eine eine Asbest Analyse nach VDI 3866.

Verwertbarer Bauschutt

AVV 170107

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • Ziegel
  • Mauerbruch
  • Kacheln
  • Kies
  • Fliesen
  • Keramik
  • Waschbecken
  • Toiletten
  • Porzellan
  • Nicht teerhaltiger Staßenaufbruch
  • Kalkzementsteine
  • Beton
  • Pflastersteine

Das sollte nicht rein*

  • Leichtbaustoffe (Bims, Ytong, etc.)
  • Kalksandstein
  • Nichtmineralische Stoffe wie Holz, Glas, Plastik/Folie, Papier oder Teer
  • Kaminsteine
  • Schlacke
  • Sonstige Baumischabfälle
  • schadstoffhaltiger Bauschutt

Abgabestellen

Unter den verwertbaren Bauschutt fallen beinahe alle mineralischen Stoffe, so bezeichnet es Gemische aus Fliesen, Ziegeln, Beton oder Keramik, die fast alle bei Sanierungs- und Abbrucharbeiten anfallen. Der mineralische Bauschutt wird zu Recyclingmaterial 0/45er Körnung zerkleinert und aufbereitet und kann im Bausektor wiederverwendet werden, meistens als Auffüllmaterial. Da sich eine gute Recycling-Möglichkeit bietet, wird mineralischer Bauschutt als „verwertbar“ zusammengefasst.

Verwertbarer Beton

AVV 170101

Annahmebedingungen

Das kann rein

  • Beton
  • Betonabbruch
  • Naturstein

 

 

 

 

 

 

Das sollte nicht rein*

  • Leichtbaustoffe (Bims, Ytong, etc.)
  • Ziegel
  • roter Mauerstein
  • Baumischabfälle
  • sonstiger Bauschutt

Abgabestellen

Beton ist Teil des verwertbaren Bauschutts und kann sehr gut recycelt und erneut eingesetzt werden. Auf 0/45er Körnung zerkleinert, kann Beton im Straßenbau erneut eingesetzt werden. Auch der Einsatz als Frostschutzschicht, z.B. für den Unterbau von Carports oder Hofeinfahrten, ist möglich.

 

 

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